Rechtlicher Hinweis
Urheberrechte
© Copyright Spielraum Rodgau gGmbH. Alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos sowie deren Anordnung auf der Spielraum Rodgau Webseite unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Webseite darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen daraufhin, dass auf den Webseiten enthaltene Bilder teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.
Markenzeichen
Soweit nicht anders angegeben, sind alle Markenzeichen auf dieser Webseite markenrechtlich zugunsten von Spielraum Rodgau gGmbH geschützt. Dies gilt insbesondere für Marken, Typenbezeichnungen, Logos und Embleme.
Haftung
Diese Webseite wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Webseite entstehen, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung sind wir verpflichtet, Sie unabhängig von unserer Teilnahme an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung darüber zu informieren, dass die Europäische Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) eingerichtet hat. Die Plattform finden Sie unter:
Die Spielraum Rodgau gGmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Unsere E-Mailadresse lautet: info@spielraumrodgau.de
Verantwortlich für den Inhalt:
Nicole Westenburger
Spielraum gGmbH
An der Luthereiche 11a
63110 Rodgau
Hinweisgeberschutz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gewährt den hinweisgebenden Personen einen Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen durch die Meldung von Verstößen drohen könnten.
Eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt, kann als hinweisgebende Person Informationen über Verstöße an eine zuständige Meldestelle (intern oder extern) weitergeben. Die Übermittlung kann sowohl in Textform mittels einer Mail oder telefonisch, auf Wunsch auch in einem persönlichen Gespräch erfolgen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gewährt den hinweisgebenden Personen einen Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen durch die Meldung von Verstößen drohen könnten.
Eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt, kann als hinweisgebende Person Informationen über Verstöße an eine zuständige Meldestelle (intern oder extern) weitergeben. Die Übermittlung kann sowohl in Textform mittels einer Mail oder telefonisch, auf Wunsch auch in einem persönlichen Gespräch erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link:
Meldemöglichkeit:

